MIETBEDINGUNGEN
1.) Nach einer schriftlichen oder mündlichen Anfrage erhalten Sie ein schriftliches Mietangebot von uns.
2.) Mit der Annahme des Mietangebots verpflichtet sich der Mietende zur Anerkennung des vorgegebenen Mietpreises, der Nebenkosten, der Mietbedingungen sowie der Einhaltung der Hausordnung und Hinweise im Mietobjekt.
3.) Der Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung der Vermieters zustande.
4.) Erfolgen die Zahlungen nicht fristgemäß ist der Vermieter berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist vom Mietvertrag zurückzutreten und entsprechende Rücktrittsgebühren zu verlangen. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haften die Mietenden für den hierdurch entstandenen Schaden, sofern eine Ersatzvermietung dem Vermieter nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Zur Höhe des Schadenersatzanspruchs gelten die Vereinbarungen gemäß Ziffer 6, entsprechend der Entschädigung beim Mieterrücktritt. Eine schriftliche Stornierungsbestätigung erfolgt, sofern bereits Zahlungen geleistet wurden und abgerechnet werden müssen oder bereits Rücktrittsgebühren fällig geworden sind. Die Ausgabe der Schlüssel erfolgt erst nach erfolgter vollständiger Zahlung. Die Zahlung ist durch den Mietenden nachzuweisen.
5.) Die angegebenen Mietpreise beinhalten – sofern nicht anders angegeben – die Miete und Nebenkosten pro Haus in Abhängigkeit der Anzahl der angegebenen Personen und eventueller Haustiere. Bettwäsche und Handtücher sind nicht im Mietpreis enthalten, sofern diese nicht ausdrücklich ausgewiesen sind. Die Mietzeit schließt die Nutzung am An- und Abreisetag zu denen im Mietvertrag angegebenen Zeiten ein. Die Nebenkosten (Strom, Wasser/Abwasser, Heizung) sind gesondert zu zahlen. Die vom Mietenden verbrauchten Einheiten werden am Ende des Aufenthalts mit der geleisteten Kaution verrechnet. Die Einheitspreise sind im Mietvertrag aufgeführt.
6.) Die Mietenden können jederzeit vom Mietvertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang beim Vermieter wirksam. In diesem Fall und bei Nichtantritt hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Ersatz für die angefallenen Aufwendungen und für den Mietausfall. Die Höhe staffelt sich zu folgenden Sätzen in % der gebuchten Gesamtleistungen. Stornierung bis zum 45. Tag 10%, bis zum 30. Tag 30%, bis zum 22.Tag 60% und ab dem 21. Tag 80% auf die gebuchten Mietkosten. Bei Stornierungen wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 Euro berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf des stornierten Mietzeitraumes unter Anrechnung evtl. Ersatzvermietungen oder auf Antrag sofort nach Stornierung ungeachtet weiter vermieteter Zeiträume. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.
7.) Reist der Mietende ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die Miete für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen, abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen, soweit das Mietobjekt nicht anderweitig zum gleichen Preis vermietet wird. Dies gilt nicht, wenn eine Vermietung schuldhaft unterlassen wird. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjekts zu bemühen, solange der Mietende nicht erklärt, dass er nicht anreist.
8.) Der Mietende hat das gemietete Haus pfleglich zu behandeln und sorgt dafür, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden – auch unverschuldet – unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mietende haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. seiner Sphäre zuzurechnen sind. Bei der Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden, Mängel und Abweichungen zur Beschreibung zu überprüfen. Diese sind spätestens am 1. Tag nach Anreise beim Vermieter anzuzeigen. Danach gilt das Objekt als vertragsgemäß übernommen. Dem Mietenden obliegt der Beweis dafür, dass er Beschädigungen am Mietobjekt bzw. Abhandenkommen von Ausstattungsteilen des Mietobjektes nicht zu vertreten hat.
9.) Die Kaution beträgt 150,00 Euro. Sie wird am Ende des Aufenthaltes mit anfallenden Nebenkosten verrechnet und dient einem möglichen Schadensausgleich. Eine Haftung des Mieters bleibt bestehen, wenn die Höhe der Kaution überschritten wird.
10.) Bei Vorliegen eines gravierenden Mangels kann der Mietende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn der Mangel beruht auf einen Umstand, den der Vermieter nicht zu verantworten hat. Der Vermieter haftet nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen der Wasser-, Strom- und Gasversorgung, Verlegung und Schließung von Geschäften, nicht für angekündigte Bau- und Straßenarbeiten sowie Feldarbeiten und den kurzzeitigen unvorhersehbaren Ausfall von technischen Geräten. Der Haftungsausschluss gilt weiterhin bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, u. ä.), Einschränkungen und Beeinträchtigungen durch Großveranstaltungen.
11.) Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes und des dazugehörigen Inventars sowie der Außenanlagen. Der Mietende stimmt zu, dass während der Mietzeit kurzfristige Mäh- und Gartenpflege-Arbeiten durchgeführt werden können. Werden während der Mietzeit Reparaturen notwendig, so ist der Gast verpflichtet, den Vermieter zu unterrichten.
12.) Anreisen sind in der Regel ab 16:00 Uhr möglich. Sondervereinbarungen können nach Stand der Belegung getroffen werden. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr am Abreisetag erfolgen. Das Nichteinhalten der Abreisezeit und die damit einhergehende Behinderung notwendiger Arbeiten oder des zusätzlichen Personalaufwands kann mit einem nachträglichen Kostenaufschlag von 15,00 Euro je angefangener 15 Minuten belegt werden.
13.) Das Haus darf nur von den in dem Gäste–Anmeldeformular angegebenen Personen belegt und genutzt werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Das Mitbringen von Hunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Für Hunde wird ein Aufpreis fällig. Kampfhunde sind nicht erlaubt. Das Rauchen im Haus ist verboten. Es ist nicht erlaubt, auf dem Ferienhausgrundstück Zelte und Wohnwagen aufzustellen. PKWs sind auf der ausgewiesenen Parkfläche zu parken. Der Parkplatz für einen Pkw ist im Mietpreis enthalten. Das Vorhandensein eines Kaminofens schließt nicht automatisch einen Vorrat an Brennholz ein. Das Laden von Elektro-Fahrzeugen ist strikt untersagt!
14.) Die Endreinigung des Mietobjektes wird durch vom Vermieter beauftragte Reinigungsunternehmen am Abreisetag ab 10:00 Uhr vorgenommen. Das gesamte Objekt ist vom Mieter besenrein zu hinterlassen.
Insbesondere die Reinigung des Küchenbereiches, Ausräumen des sauberen und trockenen Geschirrs aus der Spülmaschine zurück in die Schränke, die Reinigung des Backofens, des Herdes, des Grills und die Beseitigung von Abfall, Essensresten und das Recycling von Altglas hat der Mieter vor Abreise selbst zu erbringen.
Die gesamte Leihwäsche gehört zurück in die Transportboxen. Möbel, Stühle, Matratzen sowie das Inventar hinterlassen Sie an dem Platz, an dem Sie es bei Anreise vorgefunden haben.
Bei Nichteinhaltung durch den Mietenden und dem daraus resultierendem erforderlichen zusätzlichen Aufwand des Reinigungsunternehmens erfolgt eine Nachberechnung. Dazu berechtigt auch u.a. die notwendige Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende Verunreinigungen wie z.B. Hundehaare in den Betten, wodurch aus Hygienegründen die Wasch- und Reinigungskosten erheblich steigen.
15.) Liegengebliebene und vergessene Sachen werden nur gegen vorherige Erstattung der Kosten nachgeschickt. Ein Anspruch auf zeitnahen Versand besteht nicht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt max. 1 Monat für Gegenstände unbekannter Herkunft.
16.) Der Vermieter stellt dem Mietenden die Benutzung des Internetanschlusses kostenfrei zur Verfügung. Aus der kostenlosen Zurverfügungstellung kann kein Rechtsanspruch auf Funktionalität abgeleitet werden. Mietende und Vermieter sind sich darüber einig und schließen zusätzlich eine Internet-Nutzungsvereinbarung.
17.) Der Vermieter und die Hausdame üben das Hausrecht in der vermieteten Unterkunft aus und sind berechtigt, bei Nichteinhaltung der Mietvertragsbedingungen diesen fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
18.) Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn Sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
19.) Die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in einzelnen Teilen führt nicht dazu, dass die übrigen Vertragsbedingungen unwirksam werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, eventuell unwirksame Bestandteile der Vertragsbedingungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die der wirtschaftlich unwirksamen Regelung am nächsten kommen.
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